Musikschule der vhs Reutlingen

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72764 Reutlingen

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Simone Legnaro
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Tel.: 07121 336-144
 

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Haus der Volkshochschule Reutlingen
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72764 Reutlingen
 

Montag bis Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag und Donnerstag
14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch
14:00 - 15:00 Uhr

Schul- und Gebührenordnung ab November 2023

Download Schul- und Gebührenordnung

 

1. Einteilung zum Unterricht

Der Einstieg in den Musikunterricht ist zu jedem Monatsbeginn möglich.

Der Einstieg in den Musikunterricht ist zu jedem Monatsbeginn möglich. Sollte eine Einteilung nicht möglich sein, werden die Anmeldungen auf der Warteliste weitergeführt und zu einem späteren Zeitpunkt zum Unterricht eingeteilt. Der Unterrichtstermin wird zwischen Vertragspartnern und Lehrkraft der Musikschule abgesprochen, damit kommt die Einteilung und der Unterrichtsvertrag zustande. Sollten Sie nach Einteilung zu einem Unterricht an der Musikschule nicht mehr interessiert sein, so bitten wir um umgehende schriftliche Benachrichtigung innerhalb von 3 Tagen, da wir sonst für 3 Monate die Unterrichtsgebühren erheben müssen.

2. Unterrichtszeit

Das Musikschuljahr beginnt am 1. Oktober und endet am 30. September des darauffolgenden Jahres. Während der Schulzeit findet wöchentlich eine Unterrichtsstunde statt, je nach Unterrichtsart dauert diese 30, 45 oder 60 Minuten. Aufsichtspflicht der Lehrkraft besteht nur für die Dauer des Unterrichts.

In Zeiten von Schließung der Musikschule aufgrund der Rechtslage oder behördlicher Anordnung erfolgt der Unterricht über digitale Technologien im Rahmen der rechtlichen Vorgaben. Die Unterrichtsentgelte werden für diese Unterrichtsform vollumfänglich weitergeführt.

3. Unterrichtsausfall

Unterricht, den der Schüler/die Schülerin durch Krankheit oder sonstige Verhinderung versäumt, wird nicht nachgegeben. In solchen Fällen wird um möglichst rechtzeitige telefonische oder schriftliche Nachricht gebeten.
Ändert sich der Stundenplan eines Schülers/einer Schülerin, so dass er/sie den Unterricht an der Musikschule zu der bestimmten Zeit nicht besuchen kann, ist er/sie verpflichtet, sofort nach Kenntnis der Veränderung die Lehrkraft zu kontaktieren. Sollte durch plötzliche Erkrankung oder Verhinderung der Lehrkraft Unterricht ausfallen, wird dieser, sofern der Rahmen von 2 Unterrichtsstunden im Musikschuljahr überschritten wird, nachgegeben oder erstattet.
Die Musikschule Reutlingen übernimmt keine Aufsichtspflicht bei Unterrichtsausfall. Die Eltern, bzw. Schüler*innen werden über den Unterrichtsausfall per Mail oder Telefon informiert. Bei speziellen Unterrichtsangeboten im Rahmen von Kooperationen an allgemeinbildenden Schulen werden die Eltern und die jeweilige Schule informiert.

4. Ferienordnung

Die Ferienordnung der öffentlichen Schulen gilt auch für den Unterricht der Musikschule. Der letzte Schultag vor den Sommerferien ist ab 12:00 Uhr unterrichtsfrei. An den gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt.

5. Inkrafttreten

Diese Schul- und Gebührenordnung der Musikschule der vhs Reutlingen tritt am 01.10.2023 in Kraft. Die bisher geltende Schul- und Gebührenordnung tritt damit außer Kraft.

6. Kündigungen, Ummeldungen, Lehrerwechsel

Kündigungen, Ummeldungen auf andere Unterrichtsfächer oder -formen und Anträge auf Lehrerwechsel sind nur zum 31. März und 30. September eines Jahres möglich und müssen, um rechtsgültig zu sein, jeweils schriftlich bis spätestens 31. Januar bzw. 31. Juli dem Sekretariat vorliegen. Außerhalb dieser Fristen ist eine schriftliche Kündigung mit 6-wöchiger Frist jeweils zum Quartalsende in folgenden Ausnahmefällen möglich:
Wegzug des Schülers/der Schülerin außerhalb der Gemeinde Reutlingen,
lang dauernde ärztlich bescheinigte Krankheit, mangelnde Eignung des Schülers/der Schülerin.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

7. Unterrichtsgebühren

Unterrichtsgebühren sind Jahresgebühren, die in zwölf gleichen Teilen monatlich fällig sind, auch in Ferienzeiten, in denen kein Unterricht stattfindet.

Die Gebühren gelten ab 01.10.2023
a) Kinder, Jugendliche und Erwachsene bis zum vollendeten 27. Lebensjahr

UnterrichtsartUnterrichtsdauer
wöchentlich
Monatsgebühr 
(12 Monate)
Einzelunterricht45 Minuten109,00 €
Einzelunterricht30 Minuten74,00 €
Zweiergruppe                                                   30 Minuten45,00 €
Zweiergruppe45 Minuten61,00 €
Dreiergruppe45 Minuten45,00 €
Elementarunterricht Musikgarten45 Minuten28,00 €
Elementarunterricht Früh- und Grunderziehung60 Minuten32,00 €
Instrumentenkarussell45 Minuten50,00 €
Creative Lab60 Minuten76,00 €


Unterrichtsgebühren für Kooperationsunterricht an folgenden Schulen:
Grundschule Rommelsbach, Hermann-Kurz-Schule, Matthäus-Beger-Schule, Römerschanzschule, Schillerschule, Hohbuchschule

4er-/5er-Gruppe, Oktober bis Juli45 Minuten   37,00 €    
6er-Gruppe, Oktober bis Juli45 Minuten29,00 €

 

 

b) Erwachsene über 27. Lebensjahr

UnterrichtsartUnterrichtsdauer
wöchentlich
Monatsgebühr
(12 Monate)
Einzelunterricht45 Minuten122,00 €
Einzelunterricht                                         30 Minuten87,00 €
Zweiergruppe45 Minuten74,00 €

 


Der Musikschulunterricht für Kinder, Jugendliche und Erwachsene bis zum vollendeten
27. Lebensjahr wird vom Land Baden-Württemberg (Landesjugendplan) gefördert. Für erwachsene Schüler über 27 Jahre gelten daher die unter b) genannten Gebührensätze.

8. Ensemble- / Bandunterricht

Die Teilnahme am Ensemble- und Bandunterricht ist für Schüler*innen der Musikschule Reutlingen kostenfrei. Für externe Teilnehmer*innen gelten die folgenden Gebühren:

Wöchentlich eine 45-Minuten-Stunde
Monatsgebühr (12 Monate) 19,00 €

Wöchentlich eine 60-Minuten-Stunde
Monatsgebühr (12 Monate) 24,00 €

Wöchentlich eine 90-Minuten-Stunde
Monatsgebühr (12 Monate) 34,00 €

9. Auswärtigenzuschlag

Der Auswärtigenzuschlag für Schüler/Schülerinnen, deren Wohnort nicht zur Stadt Reutlingen gehört, beträgt 123,00 € im Jahr (10,25 € monatlich) zusätzlich zu der Unterrichtsgebühr, sofern sich die betreffende Gemeinde nicht am Ausgleich beteiligt.

10. Ermäßigungen

Die Musikschule gewährt Ermäßigungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene bis zum 27. Lebensjahr:
a) bei mehreren Unterrichtsverträgen innerhalb einer Familie
1. Unterrichtsvertrag volle Gebühr
2. Unterrichtsvertrag 10 % Erm.
3. Unterrichtsvertrag 20 % Erm.
4. und jeder weitere Unterrichtsvertrag 30 % Erm.
b) Sozialermäßigung
Auf Vorlage eines Wohngeldbescheids und des Kinder-/Personalausweises oder eines gültigen Reutlinger Gutscheinheftes gewährt die Musikschule 30 % Ermäßigung. Die Gutscheine des Reutlinger Gutscheinheftes sowie Bildungs- und Teilhabegutscheine werden außerdem angenommen.

11. Gebührenänderung

Eine Gebührenanpassung während des laufenden Musikschuljahres bleibt vorbehalten. Sie kann nur bei einer Steigerung der für die Musikschule relevanten Kosten vorgenommen werden und muss mit einer Frist von 2 Monaten zum Quartalsende für das folgende Quartal angekündigt werden.
Schüler/Schülerinnen bzw. deren Eltern sind verpflichtet, die erhöhten Gebühren zu bezahlen. Schüler/Schülerinnen bzw. deren Eltern können nach der Ankündigung der Gebührenanpassung mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende kündigen. Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bleibt das Vertragsverhältnis unverändert.

Bankverbindung
Musikschule der vhs Reutlingen GmbH

Vereinigte Volksbanken eG IBAN: DE83 6039 0000 0115 8200 00 BIC: GENODES1BBV
                ab 01.12.2020
Kreissparkasse Reutlingen IBAN: DE 78 6405 0000 0000 0882 28 BIC: SOLA DE S1 REU
Gläubiger-ID der Musikschule Reutlingen: DE 60 MSR0 0000 2257 72

 

Datenschutzerklärung

Verantwortlich für die Verarbeitung von Daten ist die Musikschule der vhs Reutlingen GmbH, Spendhausstraße 6, 72764 Reutlingen, Tel. 07121 336-144, E-Mail: info@musikschule-reutlingen.de, Dr. Ulrich Bausch, Geschäftsführer.
Die Daten werden erhoben, um sich für Veranstaltungen (Elementar-, Instrumental-, Gesangs-, Theorie-, Ensembleunterricht) an der Musikschule Reutlingen anzumelden. Die Daten der Person, welche die Anmeldungen durchführt (Accountinhaber/Accountinhaberin) werden benötigt, da mit diesem Kontakt primär das Vertragsverhältnis zustande kommt und die Zahlungspflicht besteht. Der Kontakt wird als Auftraggeber und Zahlender (Debitor) in der/den Anmeldung/en hinterlegt. Diese Daten werden für die Anschrift auf der /den Rechnung/en und bei Zahlungsverzug im Mahnverfahren verwendet.
Abweichend davon kann der Accountinhaber eine andere natürliche/juristische Person als abweichenden Rechnungsempfänger angeben. Dann werden diese Daten für die Anschrift auf der/den Rechnung/en und bei Zahlungsverzug im Mahnverfahren verwendet.
Der Accountinhaber kann sich selbst oder andere Personen zu Veranstaltungen anmelden.
Die hier erhobenen Daten sind im Rahmen der Teilnahme von rechtlicher und organisatorischer Relevanz und dienen der Kommunikation, der Teilnahme an Veranstaltungen und dem (Daten-) Austausch mit den Teilnehmenden.
Die Daten finden Verwendung in folgenden Geschäftsprozessen:
• Anmeldungen zu Veranstaltungen
• Überblick über gemerkte und gebuchte Veranstaltungen
Die Eingabe der Daten ist erforderlich, damit ein Vertrag zustande kommt und die Funktionen des Internetauftritts genutzt werden können. Ohne die Eingabe der Daten kommt kein Vertrag  zustande. Personenbezogene Daten werden gelöscht, wenn der Zweck ihrer Speicherung erfüllt wurde und somit ihre Kenntnis für die Zweckerreichung nicht mehr erforderlich ist. Ist ein Löschen unter der Berücksichtigung der verfügbaren Technologien nicht möglich, so tritt an Stelle der Löschung eine Sperrung zur weiteren Verarbeitung. Darüber hinaus können sich Abweichungen durch gesetzliche, satzungsmäßige oder vertragliche Aufbewahrungspflichten ergeben. Diese Aufbewahrungsfristen sind in § 147 Abgabenordnung oder § 257 Handelsgesetzbuch geregelt. Die zur Vertragserfüllung erhobenen Daten werden 10 Jahre gespeichert. In keinem Fall werden die erhobenen Daten verkauft oder an ein Drittland übermittelt. Sie haben das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, deren Herkunft sowie den Zweck der Datenverarbeitung, auf Berichtigung, auf Einschränkung der Verarbeitung sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie auf Datenübertragbarkeit. Anfragen senden Sie bitte an info@musikschule-reutlingen.de. Darüber hinaus besteht jederzeit das Beschwerderecht bei der jeweiligen zuständigen Landesbehörde für Datenschutzaufsicht.
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